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UMWELT UND ENERGIE

REACH | Chemikalienrecht

Aktuelle Informationen zum Chemikalienrecht

Auch Hersteller, Importeure und Nutzer aus Darmstadt und Umgebung weiter in der Pflicht

Die Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) erlaubt nur (vor-)registrierte Stoffe.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine Liste aller vorregistrierten Stoffe im Internet veröffentlicht. Den Link zur Liste finden Sie im Downloadbereich. Diese Liste umfasst u.a. die Namen der Stoffe sowie Identifizierungscodes wie EINECS- und CAS-Nummern und die früheste vorgesehene Registrierungsfrist. Konkrete Produktionsmengen der Stoffe oder Namen von Unternehmen, die chemische Substanzen vorregistriert haben, wurden selbstverständlich nicht publiziert.

Es muss sichergestellt werden, dass nur noch „REACH-konforme” Produkte verwendet und verkauft werden. Das bedeutet: In der Lieferkette müssen Informationen eingeholt und weitergeben werden. Da es bei Verstößen hohe Bußen (bis 100.000 EUR) geben kann, sollte alles gut dokumentiert werden.

Sollte ein Unternehmen, das chemische Stoffe herstellt oder aus Nicht-EU-Ländern importiert, die Vorregistrierung versäumt haben, ist die Herstellung bzw. der Import formal bis zu dem Zeitpunkt verboten, zu dem die eigentliche (teure und zeitaufwändige) Registrierung durchgeführt wurde.

Wichtig für Betriebe ist die Option der "nachträglichen" Vorregistrierung nach Art. 28 Abs. 6 der REACH-Verordnung. Diese Möglichkeit besteht, wenn eine chemische Substanz erstmalig nach dem 1. Dezember 2008 in Mengen über einer Jahrestonne hergestellt oder importiert wird. Die "nachträgliche" Vorregistrierung muss mindestens ein Jahr vor Ablauf der maßgeblichen Übergangsfrist für die eigentliche Registrierung und spätestens ein halbes Jahr nach der Herstellung oder dem Import in Mengen über einer Jahrestonne erfolgen.

Fristen der REACH-Verordnung (Auswahl):

Für Phase-in-Stoffe gilt: Wenn diese vorregistriert wurden, dürfen sie anschließend bis zu ihrer endgültigen Registrierung weiter in Verkehr gebracht werden. Für die endgültige Registrierung sind Stichtage festgelegt, die abhängig von der hergestellten Menge (je Hersteller oder Importeur) sind:

StichtageRegistrierung von
01.12.2010

Stoffen > 1000 t/a

CMR-Stoffen > 1t/a

umweltgefährdenden Stoffen > 100 t/a

01.06.2013Stoffen > 100 t/a
01.06.2018Stoffen > 1 t/a

Verpassen Sie also nicht, sich eingehend mit der REACH-Verordnung auseinander zu setzen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

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