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HOCHSCHULZUGANG IN HESSEN

Hessische Hochschulen erkennen IHK-Aufstiegsfortbildung an!

Hochschulzugang für Absolventen der IHK-Aufstiegsfortbildung ohne Abitur

Seit dem 07. Juli 2010 gilt in Hessen eine neue Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande (GVBl. I S. 238). Sie besagt, dass Personen mit einer Meisterprüfung oder vergleichbaren Abschlüssen (z.B. andere IHK-Aufstiegsfortbildungen) in Hessen zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen berechtigt sind (§ 54 Abs. 2 Hessisches Hochschulgesetz).

Mit dem Meister vergleichbare Abschlüsse sind gemäß der Verordnung:

  • Fortbildungsabschlüsse, für die Prüfungsregelungen nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462), oder nach den §§ 42 und 42a der Handwerksordnung in der Fassung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3075, 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091), bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Stunden umfassen;
  • staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach § 4 Nr. 1 des Seemannsgesetzes vom 26. Juli 1957 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407);
  • Abschlüsse an Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der Fassung vom 9. Oktober 2009) in der jeweils geltenden Fassung;
  • Abschlüsse vergleichbarer landesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich sozialpflegerischer oder sozialpädagogischer Berufe.
  • Abschlüsse vergleichbarer bundesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen wie beispielsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.
  • Absolventinnen und Absolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, sowie Absolvent(inn)en eines einjährigen Lehrgangs an der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt hingegen besitzen in Hessen eine fachgebundene Hochschulreife.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte“ finden Sie in unserem Informations- und Downloadbereich in der rechten Spalte.

Zum Nachlesen:

Die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 07. Juli 2010 (GVBl. I S. 238) finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (siehe Link im Informations- und Downloadbereich).

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