Gefragt ist eine Weltneuheit. Sinn des Schutzes: Schutz vor technischen Erfindungen.
Beispiele: Gegenstände, Stoffe, Verfahren.
Maximale Schutzdauer: 20 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
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Das so genannte "kleine Patent". Sinn des Schutzes: Schutz von technischen Erfindungen, ähnlich wie Patent aber kein Verfahren bei der Anmeldung.
Beispiele: kurzlebige Produkte.
Maximale Schutzdauer: 10 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
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Schutz von ästhetischen gewerblichen Leistungen - das "Muster" oder "Modell". Sinn des Schutzes: Schutz von Designs.
Beispiele: Gewerbliche Gegenstände aller Art.
Maximale Schutzdauer: 25 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
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Ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt. Sinn des Schutzes: Schutz von Marken, Schriftzügen und Logos.
Beispiele: Wortbegriffe, Logos, Bildmarken.
Maximale Schutzdauer: Unbegrenzt.
Anmeldung bei: DPMA.
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Hier geht es um geistiges Schaffen auf kulturellem Gebiet. Sinn des Schutzes: Schutz von persönlicher, schöpferischer Leistung.
Beispiele: Literatur, Text, Musik, Softwareprogramme.
Maximale Schutzdauer: 70 Jahre nach Ableben.
Anmeldung bei: Keine Anmeldung.
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Nicht generell patentierbar. Sinn des Schutzes: Software ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen patentierbar.
Beispiele: Steuerprogramme von technischen Anlagen.
Maximale Schutzdauer: 20 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
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Der so genannte Topografieschutz. Sinn des Schutzes: Schutz von dreidimensionalen Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topografien).
Beispiele: Mikroelektronik, Halbleiter.
Maximale Schutzdauer: 10 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
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Schutz auf Naturstoffe. Sinn des Schutzes: Schutz vor mikrobiologischen Verfahren, Mikroorganismen und anderem biologischen Material.
Beispiele: Mikrobiologische Verfahren, Mikroorganismen, Gen, bzw. DNA-Sequenzen gewerblich anwendbar.
Maximale Schutzdauer: 20 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
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Der Sortenschutz ist ein Ausschließlichkeitsrecht. Sinn des Schutzes: Schutz von Sorten des gesamten Pflanzenbereichs.
Beispiele: Pflanzensorten.
Maximale Schutzdauer: 25 Jahre (30 Jahre).
Anmeldung bei: BSA (Bundessortenamt).
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