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QUALITÄT UND STANDARDS SICHERN

CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichen © CE-Zeichen.de Zoom CE-Kennzeichen

Mit der Erstellung der EG-Konformitätserklärung erwirbt der Hersteller eines Produktes die Berechtigung die CE-Kennzeichnung an seinem Produkt anzubringen. Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte für die Produktsicherheit. Durch die CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den europäischen Richtlinien entspricht. Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob eine unabhängige Stelle überprüft hat, dass diese Vorgaben auch eingehalten werden. Die CE-Kennzeichnung ist also kein Gütesiegel bzw. Qualitätszeichen.

Die wesentlichsten Merkmale des CE-Zeichens sind:

  • Schriftbild wie oben (bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden).
  • Es wird ggf. noch durch eine dahinter stehende Kennnummer einer eingeschalteten benannten Stelle ergänzt.
  • Das CE-Zeichen wird immer vom Hersteller angebracht – und zwar gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder dem Produkt-Typenschild. Ist dies nicht möglich, kann es auch auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden.
  • Das CE-Zeichen ist als reines Behörden-Zeichen gedacht; es soll den Kontroll-Behörden anzeigen, dass alle für das Produkt in Frage kommenden CE-Richtlinien eingehalten wurden.
  • Das CE-Zeichen muss angebracht werden, oder aber es darf nicht angebracht werden – es ist keine freiwillige Kennzeichnung!

Eine Aufstellung der Produktgruppen, die von der CE-Kennzeichnungspflicht betroffen sind, finden Sie in der linken Spalte. Es gelten die jeweiligen Produkt spezifischen Richtlinien.

In unserem Informations- und Downloadbereich finden Sie darüber hinaus den Link zum Merkblatt "CE-Kennzeichung" der IHK München.

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