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Vortrag ausländische Fachkräfte
(PDF, 1,043 KB) (Dokument-Nr.: 103938)
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Wie wirtschaftsfreundlich ist eigentlich unser Ausländerrecht gestaltet? Wer den Versuch unternimmt, einen ausländischen Wunschkandidaten einzustellen, kann schnell in die bürokratischen Mühlen der Arbeitsagentur geraten. So mag der Eindruck entstehen, dass die Beschäftigung einer ausländischen Fachkraft durch unsere gesetzlichen Bestimmungen eher verhindert, als nur reguliert wird.
„Alles falsch“, sagt Rechtsanwältin Bettina Offer. Gemeinsam mit betroffenen Unternehmern diskutierte sie „Die Einstellung ausländischer Mitarbeiter - Alternative zum Fachkräftemangel?“ und räumte mit eben diesen Vorurteilen auf. Ergebnis: Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte ist in Deutschland so einfach wie kaum irgendwo anders auf der Welt!
Ob Hochqualifizierter - IT-Ingenieur - Student – Spezialitätenkoch – gewusst wie, ist alles möglich. Nur das Handwerkszeug will einmal verinnerlicht sein. Und genau das präsentierte Bettina Offer betroffenen Unternehmern aus der Region.
“Es ist ohne weiteres möglich, Ihren Wunschkandidaten ins Inland zu holen.“ Mit diesem Versprechen startete Bettina Offer einen Überblick über das deutsche Ausländerrecht, das sie gern als Schuhkartonsystem bezeichnet: Je nachdem in welchen „Karton“ der Arbeitnehmer gepackt werden kann, müssen andere Voraussetzungen für eine Beschäftigung im Inland erfüllt sein. „Dabei kommt es in erster Linie darauf an, welche Nationalität der potentielle Arbeitnehmer hat und aus welchem Grund er ins Land geholt werden soll“, erklärt Frau Offer. Das klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht. „Denn“, stellt Frau Offer ausdrücklich klar, „einer der Kartons passt für eine qualifizierte Fachkraft eigentlich immer“.
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