Industrie- und Handelskammer Darmstadt
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VON UMZUG BIS BONUSMEILEN
Mobilität
Regionale Mobilität gewinnt gerade mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel an Bedeutung. Mobil zu sein ist aber auch ein Zeichen von Lebensqualität und Teilhabe an der Gesellschaft. Angebote von Arbeitnehmer können hier einiges für ihre Mitarbeiter tun.
Umzugskosten
Es ist zu prüfen, ob der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Hiervon ist auszugehen, wenn
- durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wird und die danach verbleibende Wegezeit im Berufsverkehr als üblich angesehen werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass sich durch den Umzug die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt wenigstens um mindestens 1 Stunde pro Arbeitstag ermäßigt;
- der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt, weil beispielsweise aus betrieblichen Gründen die jederzeitige Einsatzbereitschaft im Betrieb erforderlich ist.
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, darf der Arbeitnehmer die durch den beruflich veranlassten Umzug entstandenen Kosten steuerfrei ersetzen. Der Umfang des steuerfreien Ersatzes ist bei Inladsumzügen an die Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes geknüpft. Für Auslandsumzüge ist für die Höhe der steuerfreien Umzugskostenvergüting die Auslandsumzugskostenverordnung maßgebend. Zum Umfang der Steuerfreiheit im Einzelnen vgl. Umzugskosten.

