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FLEXIBILITÄT HAT VORRANG

Arbeitszeitmodelle

Kurzarbeit: Die tägliche und/oder wöchentliche Arbeitszeit wird um mehrere Stunden verkürzt und damit auch die Bezüge. Bei Vorliegen der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen haben die betroffenen Mitarbeiter Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Mehr

Teilzeitarbeit: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ist geringer als die regelmäßige Wochenarbeitszeit im Betrieb.

Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit

Flexible Teilzeitarbeit: Weder Umfang noch Zeiten der Teilzeitarbeit werden vorab vollständig festgelegt. "Teilzeitarbeit auf Abruf" schafft die Möglichkeit, Arbeitszeiten völlig flexibel zu gestalten.

Altersteilzeit: Ältere Mitarbeiter können nach Vollendung des 55. Lebensjahrs ihre Arbeitszeit auf die Hälfte zu verringern. Wichtig ist hier, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Jahresarbeitszeit: Dieses Modell ermöglicht bei saisonalen oder auftragsbestimmten Auslastungsschwankungen, die Arbeitszeit der Mitarbeiter anzupassen.

Lebensarbeitszeit: Im Zeitraum zwischen Eintritt in den und Austritt aus dem Betrieb wird gegen Entgelt so flexibel gearbeitet, dass in verschiedenen Phasen mehr, weniger oder gar nicht gearbeitet wird.

Mehrarbeit: Beschäftigte können über die gesetzlich, tariflich oder vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus mehr arbeiten (bei kurzfristig auftretendem hohem Arbeitsanfall).

Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden

Job-Sharing: Zwei oder mehr Arbeitnehmer teilen sich einen Arbeitsplatz teilen.

Gleitzeit: Während der Kernzeit besteht allgemeine Anwesenheitspflicht, ansonsten können Mitarbeiter Beginn und Ende der Arbeitszeit selbst festlegen.

Vertrauensarbeitszeit: Das Unternehmen vertraut darauf, dass die Mitarbeiter ihre Aufgaben in einem vereinbarten Zeitraum in Eigenverantwortung erledigen.

Funktionsarbeitszeit: Es werden Zeiten bestimmt, in denen einzelne Bereiche funktionsfähig sein müssen. Die Mitarbeiter eines Teams legen Lage und Dauer der Arbeitszeit und legen Anwesenheit und Urlaube autonom fest.

Nacht- und Schichtarbeit: Die Betriebszeiten werden verlängert, indem die täglichen Arbeitszeiten durch mehrere Schichten von der Betriebszeit abgekoppelt werden. Innerhalb und zwischen den einzelnen Schichten bieten sich Spielräume für unterschiedlich starken Personaleinsatz. Dies findet sich in der Regel in Produktionsbetrieben und Dienstleistungsunternehmen, die rund um die Uhr ihre Services anbeiten.

Weitere Informationen:

Arbeitszeitgesetz

Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht

Bündnis "Familienbewusste Arbeitszeiten"

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