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AUS- UND WEITERBILDUNG

MeisterBAföG - beim Aufstieg kein Geld verschenken!

Meister-BAföG | Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG


Welche Fortbildungen werden gefördert?

Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu

  • Handwerks- oder Industriemeistern,
  • Technikern,
  • Fachkaufleuten
  • Fachwirten
  • Fachkrankenpflegern,
  • Betriebsinformatikern,
  • Programmierern,
  • Betriebswirten oder
  • eine vergleichbare Qualifikation

vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.

Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss). Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländerinnen sowie Ausländern, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel verfügen bzw. die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Seite 1: Was wird gefördert und für wen?

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DOKUMENT-NR. 10422

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