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SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG

Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr

I Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Dies sind für Taxen- und Mietwagenverkehr das Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt oder der Landkreise bei kleinen Gemeinden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.

Folgende zusätzlichen Qualifikationen sind für die eingesetzten Fahrer erforderlich:

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi- und Mietwagen sowie Kraftomnibus)
  • Erlaubnis der zuständigen Behörde, einen oder mehrere Fahrgäste zu befördern.

In der Regel sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung nachzuweisen:

  • EU-Fahrerlaubnis der Klasse B mit mindestens 2 Jahren Fahrpraxis
  • 21. Lebensjahr vollendet und keine Bedenken gegen die persönliche Zuverlässigkeit bestehen
  • Bestätigung der geistigen und körperlichen Eignung durch ärztliche Gutachten
  • Ortskenntnisprüfung: für Fahrer von Taxen im Gebiet der Beförderungspflicht sind die unteren Verkehrsbehörden der Kreis- und Stadtverwaltungen am Betriebssitz zuständig.
  • Geltungsdauer: nicht mehr als 5 Jahre und danach Verlängerung auf Antrag
Seite 1: Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

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DOKUMENT-NR. 3039

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