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Termine und Anmeldung | Fachkundeprüfung (Dokument-Nr.: 3391)
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Die wichtigsten Informationen als Merkblatt
(PDF, 195 KB) (Dokument-Nr.: 88672)
I Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr
Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Dies sind für Taxen- und Mietwagenverkehr das Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt oder der Landkreise bei kleinen Gemeinden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Folgende zusätzlichen Qualifikationen sind für die eingesetzten Fahrer erforderlich:
In der Regel sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung nachzuweisen:
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Im Angebot sind überregionale Lehrstellen und Duale Studienangebote, Praktikumsplätze und Diplomarbeiten für Studierende sowie Praktikumsplätze in Südhessen für Schüler. mehr
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