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Anerkannte Abschlussprüfungen werden bald nicht mehr als Nachweis der fachlichen Eignung akzeptiert
Wer für den gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr einen Fachkundenachweis benötigt, sollte umgehend sicherstellen, dass dieser EU-konform ist, und gegebenenfalls eine Umschreibung bei der Industrie- und Handelskammer beantragen. Schon kurzfristig könnte der Fall eintreten, dass anerkannte Aus-, Weiterbildungs- und Hochschulabschlüsse wie etwa die zum Speditionskaufmann, Verkehrsfachwirt oder Diplom-Verkehrswirtschaftler nicht mehr automatisch als Fachkundenachweise akzeptiert werden.
Denn: Ab dem 4. Dezember 2011 gilt die EU-Berufzugangsverordnung EG 1071/2009, die eine Anpassung der nationalen Berufszugangsverordnungen für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und den Güterkraftverkehr (GBZugV) erfordert. Die aktuellen Beratungen in den Gremien hierüber lassen erwarten, dass künftig eine Reihe von Prüfungsabschlüssen nicht mehr als Nachweis der fachlichen Eignung akzeptiert werden. Die IHKs können dann bereits in wenigen Wochen keine Fachkundenachweise mehr ausstellen.
Absolventen der im Folgenden aufgeführten Prüfungen wird daher dringend empfohlen, bei der IHK schnellstmöglich die Umschreibung des Zeugnisses in einen Fachkundenachweis gemäß Anhang III der EU-Berufszugangsverordnung zu beantragen. Wer bereits im Besitz eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises mit einer laufenden Nummer ist, benötigt keine Umschreibung. Das gilt auch für die Fachkundenachweise für Verkehrsleiter.
Die betroffenen Abschlüsse im Überblick:
Für den Güterkraftverkehr:
Die Abschlussprüfungen nach § 6 Abs. 1 GBZugV, Anlage 4:
Sowie zusätzlich die aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt 23/2007 anerkannten Abschlüsse
Für den Straßenpersonenverkehr:
Die Abschlussprüfungen nach § 6 Abs. 1 PBZugV, Anlage 6:
Sowie zusätzlich der aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt 22/2007 anerkannte Abschluss
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