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AUS- UND WEITERBILDUNG

Woher kommen die Prüfungsaufgaben?

Betriebliche berufliche Ausbildung in Deutschland hat einen anerkannten Vorteil: Sie ist bundeseinheitlich (geregelt durch die Ausbildungsordnungen) und damit national durchgängig vergleichbar. Für Unternehmen die Fachkräfte brauchen, erleichtert dies die Suche ganz ungemein: Ein Bürokaufleute-Azubi aus Hamburg lernt in seiner/ihrer Ausbildung das Gleiche wie eine/r aus Freiburg in Baden-Württemberg oder eine/r aus Freiberg in Sachsen. Wie sie oder er aber geprüft werden, das steht auf einem ganz anderen Blatt.

Seit vielen Jahren bemühen sich die IHKs, den bundeseinheitlichen Ausbildungsordnungen, für die der Gesetzgeber sorgt, auch bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben beizuordnen. Am einfachsten wäre dies in einer gemeinsamen Aufgabenerstellungseinrichtung. Historisch gibt es hier jedoch unterschiedliche Akteure. Diesen Status zu überwinden ist nicht gelungen. Dabei spielt auch eine Rolle, dass Prüfungsaufgaben paritätisch erstellt werden müssen und hier politische Pfründe verteidigt werden. Das Heil wird stattdessen gesucht in Zusammenarbeit und Arbeitsteilung.

Obgleich hier zuletzt einige Fortschritte erzielt worden sind, kann von Bundeseinheitlichkeit nicht die Rede sein. Inzwischen bezieht die große Mehrheit der IHKs die Aufgaben der kaufmännischen Abschlussprüfungen entweder von der AkA in Nürnberg oder der ZPA in Köln. Eine geplante Fusion beider ist 2006 zu Gunsten einer fachlichen Arbeitsteilung verworfen worden. Nicht (ganz) dabei sind aber die Handelskammer Hamburg und die IHKs im Südwesten.

Ein Beispiel:
Bürokaufleute aus Freiberg in Sachsen werden "bundeseinheitlich" geprüft. Bürokaufleute aus Freiburg dagegen werden - wie alle kaufmännischen Azubis in Baden-Württemberg - mit Aufgaben geprüft, die das Kultusministerium in Stuttgart erstellt; die Abschlussprüfung findet in den Berufsschulen statt und ist Teil der Schulprüfung. Diese Sonderstellung ist in einem Staatsvertrag verankert, der zu den "Blümlein-rühr-mich-nicht-an" des deutschen Staatswesens zählt.

Die IHK Darmstadt betrifft dies ganz unmittelbar insoweit, als zahlreiche Azubis aus dem südlichen IHK-Bezirk eine näher liegende Berufsschule in Baden-Württemberg besuchen dürfen und dort auch die Schulprüfung absolvieren. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden für das IHK-Abschlusszeugnis von der IHK Darmstadt übernommen, weil seit Herbst 2009 ein gemeinsamer Prüfungsausschuss für diesen Beruf eingerichtet wurde.

Bürokaufleute aus Hamburg - werden (noch) mit Prüfungsaufgaben der HK Hamburg geprüft, eine Sonderstellung gibt es dort auch für einige andere Berufe. Dieser "Rest" ist auf historische Besonderheiten in der Prüfungsordnung der HK Hamburg zurück zu führen, soll aber weiter abgebaut werden.

Neben diesen Besonderheiten gibt es noch weitere im Falle der sogenannten Splitterberufe. Hier lohnt es sich nicht, die große Maschinerie von ZPA oder AkA anzuwerfen. Stattdessen übernehmen sogenannte Leitkammern die Aufgabenerstellung, hier besteht aber keine Abnahmeverpflichtung für eine einzelne IHK.

Bei mit nur wenigen Ausbildungsverhältnissen existierenden Ausbildungsberufen findet sich gleiche Situation auch im gewerblich-technischen Bereich wieder, ansonsten ist die gemeinsame Aufgabenerstellung aber ganz anders gestaltet. Prüfungsaufgaben werden hier von der PAL erstellt, die bei der IHK Stuttgart ihren Sitz hat. Es handelt es sich aber anders als bei ZPA und AkA nicht um eine Gemeinschaftseinrichtung angeschlossener IHKs sondern um ein Profitcenter, welches seine Leistungen den IHKs und Ausbildungsunternehmen anbietet, ohne dass eine allgemein begründete Abnahmeverpflichtung besteht.

PAL hat zurzeit folgende Berufsgruppen im Portfolio: Schlosserische Berufe, Kfz-Berufe, Gießereitechnische Berufe, Werkzeugmaschinenberufe, Technische Zeichner/-innen, Elektroberufe, Bau- und Holzberufe, Bekleidungsberufe, naturwissenschaftliche Berufe, umwelttechnische Berufe, Metallberufe sowie einige "Sonstige" Berufe. Die IHK Darmstadt bezieht alle benötigten Aufgaben gewerblich-technischer Prüfungen, soweit verfügbar, von der PAL.

Für die Prüfungsaufgaben in den Medienberufen schließlich gibt es noch die ZFA mit Sitz in Kassel. Hier werden die Berufe Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien, Drucker/in Siebdrucker/in, Flexograf/in, Buchbinder/in, Verpackungsmittelmechaniker/in und Kartograph/in bedient. Die IHK Darmstadt bezieht ihre Prüfungsaufgaben für diese Berufe von dort.

Glossar:
AkA: Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen, Sitz Nürnberg, IHK Nürnberg. Angeschlossen: alle IHKs aus Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
ZPA: Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen, Sitz Köln, IHK Köln. Angeschlossen: alle IHKs aus Nordrhein-Westfalen.
Nordverbund: Sitz Hamburg, aufgelöst; ehemals angeschlossen HK Hamburg, alle IHKs Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein. Die HK Hamburg erstellt nur noch für einige wenige kaufmännische Berufe eigene Prüfungsaufgaben
GBA: Gemeinschaftsstelle für bundeseinheitliche Abschluss- und Zwischenprüfungen, Sitz Nürnberg (2007 aufgelöst).
ZPA Nord-West: Zusammenschluss aus ZPA und Nordverbund.
PAL: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle, Sitz Stuttgart, IHK Stuttgart.
ZFA; Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien, Sitz Kassel.

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