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AUS- UND WEITERBILDUNG

Ausweisung der Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis

Der Paragraph 37 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes besagt, dass auf Antrag der Auszubildenden "das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden".

Den Antrag finden Sie hier unter "Downloads". Er muss vollständig ausgefüllt (einschließlich der Berufsschulnote) spätestens am letzten Prüfungstag bei uns eingehen (Sendung per Post oder Übergabe an den Prüfungsausschuss).

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DOKUMENT-NR. 15800

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