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DIHK-Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen
Bundesweit tätige Unternehmen bilden meist an verschiedenen Standorten aus. Dabei haben sie es dann auch mit verschiedenen Industrie- und Handelskammern zu tun. Denn die Ausbildungsverträge müssen jeweils bei der örtlichen IHK eingetragen werden, in deren Bezirk der Auszubildende tätig ist. Da die Ausbildungsverwaltung meist an einem Standort zentralisiert ist, ist es wichtig, dass sich die Filialbetriebe auf vergleichbare Strukturen bei den unterschiedlichen IHKs verlassen können.
Die aktuelle DIHK-Publikation "Ausbilden mit den Industrie- und Handelskammern - Informationen für Filialbetriebe" beantwortet die wichtigsten Fragen, mit denen sich die Filialisten auseinandersetzen müssen. Im Anhang des Ratgebers sind die notwendigen bundeseinheitlichen Formulare abgedruckt, wie z. B. der Ausbildungsvertrag und das Formular zur Eintragung als Ausbilder bei der IHK.
Die DIHK-Publikation „Ausbilden mit den Industrie- und Handelskammern – Informationen für Filialbetriebe” (20 Seiten) ist zum Preis von 2,50 Euro zu beziehen beim DIHK Publikationen Service, Eichelnkampstr. 2, 53340 Meckenheim; Internet-Bestellshop: http://dihk-verlag.de.
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Zahl der Ausbildungsverträge, Schuläbgänger und Weiterbildungen: Hier können Sie die jährliche IHK-Statistik zur Aus- und Weiterbildung herunterladen.
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