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Allgemein bildende Schulabschlüsse werden vorerst nicht dem deutschen Qualifikationsrahmen DQR zugeordnet. Mit dieser überraschenden Wendung ist am 31. Januar 2012 ein lange währender Streit zwischen den Kultusministern der Länder und der großen Fraktion der wirtschaftsnahen Politiker sowie Wirtschaftsvertreter beendet worden. Auslöser des Streits war die Forderung der Kultusseite, das deutsche Abitur auf Stufe 5 und damit oberhalb von (dreijährigen) beruflichen Ausbildungsabschlüssen einzuordnen. Während die Diskussion sich viele Monate nur um diese relative Gewichtung drehte, war aus dem Blick geraten, dass im deutschen wie im europäischen Qualifikationsrahmen eigentlich berufliche Handlungskompetenz abgebildet werden sollte – etwas, was im allgemein bildenden Schulsystem kaum Bildungsziel ist.
Die nun gefundene Lösung sieht vor, die drei-(einhalb)jährigen Ausbildungsberufe auf Stufe 4 und die zweijährigen auf Stufe 3 einzuordnen. Fortbildungsabschlüsse der zweiten Ebene (Meister, Fachwirte)gehören ebenso Stufe 6 an wie der Studienabschluss Bachelor. IHK-Betriebswirte gehören nach dieser Logik wie der Master auf Stufe 7 – das ist aber noch nicht fest gezurrt. Für die allgemein bildenden Schulabschlüsse wurde eine fünfjährige Denkpause vereinbart, um zu ermitteln, ob (berufliche) Handlungskompetenz dort nicht doch gefunden werden kann.
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