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AUS- UND WEITERBILDUNG

Probezeit nutzen

Die Probezeit von vier Monaten bietet dem Ausbildenden die Möglichkeit, im Betriebsablauf zu überprüfen, ob die Auszubildenden für den Beruf geeignet sind und Ausbildungsbetrieb und Auszubildende zueinander passen.

Leider verstreicht die Probezeit oft ungenutzt.

Der Ausbildungsverantwortliche sollte sich vom ersten Tag an ein Bild von der Leistungsfähigkeit und dem Verhalten seiner Auszubildenden verschaffen. Wichtig ist ein regelmäßiger Austausch mit dem Auszubildenden. Er sollte regelmäßige Rückmeldungen über seine Arbeitsleistungen und sein Verhalten bekommen. Sie sollten die Gelegenheit erhalten, selbstkritisch die ersten Eindrücke zu schildern.

Sehr wichtig ist, dass sich die Ausbildungsverantwortlichen in der Berufsschule über ihre Auszubildenden erkundigen.

Wenn gegen Ende der Probezeit ernsthafte Zweifel an Eignung oder Neigung der Auszubildenden bestehen, sollte die Möglichkeit der Kündigung genutzt werden.

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DOKUMENT-NR. 17537

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