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AUS- UND WEITERBILDUNG

Lernortkooperation mit Partnern

Die Berufsausbildung in Berufen der gewerblichen Wirtschaft findet dual statt, also an den zwei Lernorten Unternehmen und Berufsschule. In den Ausbildungsbetrieben werden den Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die zum Erreichen der Ausbildungsziele und zum Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich sind. Die Ausbildungspflicht der Unternehmen und die Lernpflicht der Auszubildenden bilden den Kern der betrieblichen Berufsausbildung.
In der Berufsschulverordnung ist geregelt, dass alle Auszubildenden für die Dauer ihrer Berufsausbildung berufsschulpflichtig sind. Die Kernaufgabe der Berufsschule ist der an Geschäfts- und Arbeitsprozessen orientierte Unterricht zum jeweiligen Berufsprofil. Im Unterricht wird außerdem die Allgemeinbildung erweitert.
Die Zusammenarbeit dieser beiden Lernorte soll die Ausbildungsqualität nachhaltig verbessern, die Ausbildungsbereitschaft erhöhen und den Transfer zwischen den ausbildenden Betrieben und den zuständigen Berufsschulen sowie anderen Lernorten verbessern. Denn üblicherweise möchten die Ausbildungsbetriebe rechtzeitig erfahren, ob ihre Auszubildenden regelmäßig am Unterricht der Berufsschule teilnehmen. Weiterhin wollen sie über deren Wissensstand informiert sein, da sie als Vertragspartner eventuell auftretende Mängel beheben müssen. Häufig wünschen Unternehmen, die Abfolge von betrieblichen und schulischen Ausbildungszeiten aufeinander abzustimmen. Die Berufsschule wiederum hat ein Interesse an direkten Rückmeldungen über den Unterricht.

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DOKUMENT-NR. 17543

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