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Berufliche Schulen im IHK-Bezirk (Dokument-Nr.: 5873)
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Liste der zuständigen Berufsschule
(PDF, 73 KB) (Dokument-Nr.: 13362) -
Anmeldung zur Berufsschule
(DOC, 51 KB) (Dokument-Nr.: 20116)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Berufsschulbesuch rechtzeitig anmelden
Im dualen System der Berufsausbildung sind die Berufsschulen Partner der ausbildenden Unternehmen. Im Rahmen pädagogisch und lernpsychologisch vertretbarer Lösungen organisieren sie den Berufsschulunterricht so, dass die Abwesenheitszeit der Auszubildenden vom Betrieb möglichst gering ist.
In einer Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz wurde bundesweit ein einheitlicher Unterrichtsumfang festgelegt. Er umfasst mindestens zwölf Wochenstunden. Der Unterricht setzt sich in der Regel aus einem berufsspezifischen Anteil von acht und einem allgemeinen, berufsbezogenen Anteil von vier Wochenstunden zusammen. Der Lehrstoff wird nach Lernfeldern vermittelt.
Die ausbildenden Unternehmen melden ihre Auszubildenden vor Beginn der Berufsausbildung in der zuständigen Berufsschule an. Das Schuljahr beginnt in der Regel nach den Sommerferien. Die rechtzeitige Anmeldung verleiht den Berufsschulen eine hohe Planungssicherheit.
Eine wichtige Frage, die sich der Betrieb deshalb immer stellen sollte:
Melden wir unsere Auszubildenden vor Beginn der Berufsausbildung bei der Krankenkasse und in den zuständigen Berufsschulen an?

