. .
Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Auslandsaufenthalte ermöglichen

Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass Auslandsaufenthalte Bestandteil der Ausbildung sein können. Sie werden auf freiwilliger Basis im Berufsausbildungsvertrag vereinbart.

Die Zeit im Ausland kann bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Durch Ausbildungsabschnitte bei Partnern im Ausland können die Betriebe ihre Ausbildung attraktiver machen und ihren künftigen Fachkräften internationales Know-how vermitteln.

Finanzielle Unterstützung hierzu bieten EU-Förderprogramme. Am Ende eines Auslandaufenthaltes sollten Auszubildende darauf achten, ihre während des Aufenthalts erworbenen Qualifikationen und Fähigkeiten zu dokumentieren. Hierfür gibt es den "Europass Berufsbildung" der EU. Er bescheinigt in detaillierter Form Art und Inhalte eines Auslandspraktikums.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 17546

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 06151 871 239
  • Fax: 06151 871 100 239

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 06151 871 268
  • Fax: 06151 871 100 268

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • INTERESSANTE SEITEN

A_bis_Z © carlosseller - Fotolia

Ausbildungsberufe A-Z

Hier finden Sie | Kurzbeschreibungen | Ausbildungsrahmenpläne | Ausbildungsverordnungen | zu allen gängigen Ausbildungsberufen in unserem IHK Bezirk. mehr

Schulabgaenger © Meddy Popcorn, fotolia.de

Lehrstellen- und Praktikumsbörsen

Im Angebot sind Lehrstellen im Kammerbezirk, Praktikumsplätze für Schüler in Südhessen oder auch überregionale Praktikumsplätze und Diplomarbeiten. mehr

PDF-Version der jährlichen IHK-Statistik zur Aus- und Weiterbildung Download

© Agentur Klöppinger
© DIHK