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AUS- UND WEITERBILDUNG

Ausbildungsverhältnisse beenden

Auszubildende erhalten am Ende ihrer Berufsausbildung Zeugnisse von IHK, Berufsschule und Betrieb.

Die Industrie- und Handelskammer bestätigt das Bestehen der Abschlussprüfung.

Die Ausbildungsbetriebe beschreiben die Leistungen während der Ausbildungszeit. Es enthält Angaben über die Art, Dauer und Ziele der Berufsbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Es wird durch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten ergänzt.

Die Berufsschulen bescheinigen die schulischen Leistungen auf einem eigenen Dokument.

Ein Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit zu einem vereinbarten Datum. Wenn die Auszubildenden vorher die Abschlussprüfung bestehen, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der Mitteilung des Prüfungsergebnisses. Dieses wird dem Prüfungsteilnehmer vom Prüfungsausschuss am letzten Tag der Prüfung mitgeteilt. Die Prüfungsteilnehmer erhalten hierzu eine Bescheinigung, die somit den Termin des Bestehens und damit indirekt die Beendigung der Ausbildungszeit nennt.

Bestehen die Auszubildenden die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich der Vertrag auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Des Weiteren können Ausbildungsverhältnisse bereits während der Ausbildung enden. So kann während der Probezeit der Vertrag jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist. Die Auszubildenden können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen beenden, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

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