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Lehrgänge mit Prüfung oder Zertifikat (Dokument-Nr.: 10115)
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Informationen für Ausbilder (Dokument-Nr.: 5918)
SCHRITT 5
Ausbilder qualifizieren
Als Ausbildende werden die Arbeitgeberin und der Arbeitgeber bezeichnet, die für ihren Ausbildungsbetrieb Auszubildende zum Zwecke der Berufsbildung einstellen. In dieser Eigenschaft sind sie Vertragspartner der Auszubildenden und übernehmen die Verantwortung für die Erfüllung des Berufsausbildungsvertrages.
Mit der Durchführung der Ausbildung können sie Ausbilder beauftragen. Sie haben die Aufgabe, den Auszubildenden die in einem Ausbildungsplan festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Darüber hinaus sollen sie die Auszubildenden charakterisch fördern, die Aufsichtspflicht übernehmen, die Unfallverhütung fördern und die Leistungen bewerten. Um diese Aufgabe wahr zu nehmen, kennen sie die wesentlichen Grundlagen der Berufsbildung, wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, können die Ausbildung planen, wissen wie Auszubildende eingestellt werden, können das Lernen fördern, Gruppen anleiten und wissen, wie man einen Berufsausbildung erfolgreich beendet. Die Grundlagen für diese Arbeit lernen sie in einem Ausbilderlehrgang, z.B. bei der IHK.

