Sie sind Unternehmer, Sie haben einen Auszubildenden gefunden und den Ausbildungsvertrag bereits geschlossen?
Dann muss die IHK Darmstadt den Berufsausbildungsvertrag (BABV) noch registrieren. Dies ist ab sofort auch online möglich über eine Internetseite, die die IHk Darmstadt eingerichtet hat. möglich.
Wie geht's?
Das Verfahren ist einfach: Sie füllen den BABV nicht wie bisher in Papierform, sondern am Bildschirm aus. Anschließend senden Sie ihn mit einem Klick an die IHK Darmstadt. Dabei werden sämtliche Daten verschlüsselt. Es ist sicher gestellt, dass die Vertragsdaten vollständig und unverändert übertragen werden.
Automatisches Ausfüllen
Der Vorteil des BABV online für Sie als Unternehmer ist vor allem dieser: Sicher kommt beim Ausfüllen immer mal wieder eine Frage auf. Sie wissen nicht genau, wie lange die Ausbildung zum Kaufmann/frau im Einzelhandel dauert? Der BABV online sagt es Ihnen. Sie vergessen, dass der Auszubildende noch nicht volljährig und damit eine Erstuntersuchung notwendig ist? Der BABV online weist Sie beim Ausfüllen darauf hin. Außerdem werden alle erforderlichen Daten automatisch abgefragt.
Ein bisschen Papier muss doch sein
Allerdings muss der BABV weiterhin ausgedruckt und unterschrieben an die IHK geschickt werden. Auch alle anderen Unterlagen, die für die Registrierung bei der IHK notwendig sind, müssen in Papierform eingereicht werden.
Zugangsberechtigung erforderlich
Die einzige Voraussetzung für Sie als ausbildendes Unternehmen ist eine Zugangsberechtigung für den BABV online. Die Zugangsberechtigung vergibt Yvette Bald. Kontaktdaten seitlich.
Sie können den BABV Online direkt über http://babvonline.ihk.de aufrufen.