Ausbildung im Ausland
Seit 2005 ist es einfacher geworden, Teile der beruflichen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Dies kann bereits im Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Damit kann den künftigen Fachkräften internationales Know-how vermittelt werden. Die Gesamtlänge kann bis zu einem Viertel der Gesamtausbildungszeit betragen.
Wichtig ist, dass der Auszubildende für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine Befreiung von der Berufsschulpflicht beantragt, hierauf besteht ein Anspruch. Der Azubi muss im Ausland keine vergleichbare Berufsschule besuchen, er kann die Ausbildung auch ausschließlich im Betrieb fortsetzen. Den versäumten Berufsschulstoff muss er allerdings „privat” nachholen.
Ist der vorgesehene Auslandsaufenthalt schon bei Vertragsabschluss bekannt, kann dies bereits im Ausbildungsvertrag unter Ziffer D aufgenommen werden. Spätere Entscheidungen für einen Auslandsaufenthalt müssen durch eine gemeinsame Vertragsänderung vereinbart werden.
Für Auslandsaufenthalte über vier Wochen ist außerdem ein gesonderter Ausbildungsplan für den Auslandsaufenthalt mit der IHK abzustimmen, damit sichergestellt ist, dass die wesentlichen Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Der Plan kann auch ein spezieller Vertrag zwischen dem Ausbildenden und dem aufnehmenden Betrieb sein; darin werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten, aber auch Ausbildungsinhalte festgelegt.
In der Europäischen Union gibt es vielfache Unterstützung für die Organisation und Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes zu Ausbildungszwecken.
LEONARDO fördert Mobilität
Das finanzstärkste EU-Programm zur Förderung der beruflichen Mobilität schon während der Ausbildung ist LEONARDO DA VINCI. Koordinierende Einrichtung für die Vergabe der Fördergelder ist inzwischen die "nationale Agentur" beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Angesichts steigender Nachfrage hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm aufgestockt. Damit können ab 2009 mehr als 10.000 Auszubildende aus Deutschland an einem Auslandsaufenthalt teilnehmen.
Bislang mussten die sog. Mobilitätsmaßnahmen immer wieder neu beantragt werden, was nun zumindest teilweise durch ein Zulassungsverfahren abgelöst werden kann. 20 % der Programmmittel für Mobilität sollen diesem Verfahren ab 2009 gewidmet werden können. Eine Zulassung erhält der Antragsteller über ein Zertifikat, das von der Nationalen Agentur für Europa ausgestellt wird. Dafür muss der Interessent einen qualifizierten Antrag stellen, in dem eine –Internationalisierungsstrategie– beschrieben sein muss. Sie geht mit 40 % Gewichtung in die Auswahl der Antragstellungen ein. Die restlichen Bewertungsfaktoren bestehen aus Informationen über den Träger und die abgeschlossenen Projekte zur Mobilität. Weitere Informationen in nebenstehender PDF-Präsentation.
Der Europaservice der Agentur für Arbeit informiert über Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im europäischen Ausland. Zusätzlich findet man hier die Telefonnummer der Europa- und Auslandshotline, wo man sich persönlich beraten lassen kann. Auf den Seiten der Initiative „Ausbildung plus” werden internationale Ausbildungsprojekte und Auslandspraktika angezeigt. Der Weg dorthin ist ein wenig umständlich: Startseite à Suche nach Ausbildungsangeboten mit Zusatzqualifikationen à Art der Zusatzqualifikation à Internationales Austauschprogramm.
Mit InWent ins Ausland
Wer sich in einer dualen Ausbildung befindet und ein berufsbezogenes Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchte, kann bei InWent einen Zuschuss zu den Reise- und Lebenshaltungskosten beantragen. Eine gute Übersicht über die verschiedenen Wege ins Ausland bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier finden Interessenten die Stellen bei der Organisation eines Auslandsaufenthaltes helfen können. Folgende Austauschmöglichkeiten werden angeboten: Praktikum, Studium, Freiwilligendienst oder Job im Ausland.