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Ein Auszubildender kann drei Zeugnisse erhalten:
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden mit Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis ausstellen. Es enthält folgende Mindestangaben:
Das einfache Zeugnis gibt an, dass der Auszubildende in einem Betrieb ausgebildet wurde. Beginn und Ende des Ausbildungszeit sind datumsmäßig zu bezeichnen. Angegeben werden auch der gewählte Ausbildungsberuf und eine schwerpunktmäßige Darstellung der erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse unter Berücksichtigung des Ausbildungsganges.
Der Auszubildende kann verlangen, dass ihm ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, dieser Anspruch ist unverzichtbar. Es enthält zusätzlich:
Beim Ausstellen von Zeugnissen sind folgende Rechtsgrundsätze zu beachten:
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