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AUS- UND WEITERBILDUNG

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsordnung bestimmt die Ausbildungsdauer. Sie beträgt in der Regel zwischen 2 und 3 ½ Jahre.

Ist zu erwarten, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht (z. B. Abiturienten, Realschulabsolventen), so kann die IHK die Ausbildungsdauer auf Antrag verkürzen.

In Ausnahmefällen kann die IHK auf Antrag des/der Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen, z. B. bei einer Gefährdung des Ausbildungszieles durch längere Krankheit.

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